Achten Sie auf die Stolperfallen
Vermieter einer Ferienunterkunft müssen vieles beachten Um Schwierigkeiten zu vermeiden, sollten Sie sich als Vermieter einer Ferienunterkunft im Vorfeld ausführlich informieren und die rechtliche Belange gut kennen.
Mit der Vermietung Ihrer Ferienunterkunft haben Sie es dauerhaft mit wechselnden Mietern zu tun und dies führt zu höheren Anforderungen.
Es gibt so einige große und kleine Stolperfallen auf die man achten sollte.

Ein Impressum auf Ihrer Homepage ist Pflicht
Sobald Sie einen eigenen Internetauftritt betreiben, gibt die Impressumspflicht vor, sich zu identifizieren und Ihre persönlichen Daten offen zu legen. Ein potentieller Feriengast, muss wissen mit wem er es zu tun hat. Vertrauen schaffen ist auch hier wichtig. Je genauer Sie sich vorstellen und präsentieren, desto seriöser wirkt Ihr Vermietungsangebot. Hinter Handynummer verstecken sich oft nur unseriöse Vermieter und das wissen auch Ihre Gäste.
Bleiben Sie bei der Beschreibung Ihrer Unterkunft ehrlich und realistisch
Ein potentieller Gast, verlässt sich ganz auf Ihre Werbeangaben und Objektbeschreibung. Deshalb ist es wichtig hier ehrlich zu bleiben und nichts zu beschönigen. Letzten Endes haften Sie als Vermieter für zugesicherte Eigenschaften Ihrer Unterkunft.
Ihre Gäste werden eine Ferienwohnung in idyllischer Alleinlage, mitten in einer Großstadt zu Recht beanstanden. Fatal ist es auch, ein Ferienhaus nur wenige Gehminuten zum Strand zu bewerben, wenn die Urlaubsgäste den Strand tatsächlich nur in weiter Ferne erahnen können. Es ist deshalb wichtig, dass Sie alles vermeiden, was den Gast zu Beanstandungen provozieren könnte.
Sinnvolle Werbung im Internet
Um Ihr Vermietungsangebot aktuell zu bewerben, bietet sich das Internet als lukratives Werbemedium an. Allein Anzeigen in Zeitungen zu inserieren ist heute nicht mehr erfolgsversprechend. Ein potenzieller Feriengast, erwartet, dass Ihr Angebot im Internet zu finden ist.
Um sich dort zu präsentieren benötigen Sie einen zeitgemäßen Internetauftritt mit tollen, aussagekräftigen Fotos und ausführlichen Beschreibungen. Nur so können Ihre Kunden sich vorab einen umfangreichen Eindruck verschaffen.
Falls Sie bezüglich einer zeitgemäßen Internetseite professionelle Unterstützung benötigen, » kontaktieren Sie uns. Wir helfen Ihnen gerne auch hierbei mit unserer Erfahrung.
Der Endpreis zählt
Sie sind als Gästeunterkunftsvermieter dazu verpflichtet, in Ihrer Werbung immer den endgültigen Mietpreis anzugeben. Dies ist in der Preisangabenverordnung festgelegt. Alle Preisbestandteile müssen im Endpreis enthalten sein. Dazu zählen beispielsweise. auch die Kosten für die Endreinigung.
Sterne und Blumen
Wussten Sie, dass Sie sich als Unterkunftsanbieter klassifizieren lassen können? Ein seriöser Ansprechpartner ist hier der Deutsche Tourismusverband. Er führt professionelle Klassifizierungen durch. Hierzu gibt es für Ihr Feriendomizil eine ausführliche Qualitätsuntersuchung mit der Vergabe der Sterne oder Blumen. Diese müssen Sie dann in regelmäßigen Abständen wiederholen. In der Regel so all 2 bis 3 Jahre.
Bleiben Sie auch hier ehrlich und werben Sie nur mit den Sternen, die Sie auch erhalten haben. Achtung: Verstöße können abgemahnt werden.
Lassen Sie einen Mietvertrag unterzeichnen
Da das Mietrecht sehr komplex ist, empfehlen wir Ihnen einen bereits vorgefertigten Mietvertrag für Ihre Ferienunterkunft zu verwenden. Hierin können unter anderem die Stornierungsfristen und die Stornogebühren festgelegt werden.
Schreiben Sie alle Buchungsrelevanten Dinge mit hinein, auch individuelle Absprachen mit einzelnen Mietern. Dokumentieren Sie die Personendaten des Gastes genau und vollständig (DSGVO beachten) und lassen Sie den Mietvertrag unterzeichnen. Nur schriftliche Mietverträge zählen bei Streifragen.
Achtung: Keine Doppelvermietung
Vermieten Sie Ihre Ferienunterkunft für den gleichen Zeitraum doppelt, sind Sie schadensersatzpflichtig. Auch wenn es ausversehen geschehen ist, bleibt doch immer ein bitterer Beigeschmack und Sie setzten sich dem Verdacht aus, betrügerische Absichten zu verfolgen.
Vermeiden Sie deshalb jeglichen Ansatz in eine solche Richtung.
Urlaub ohne Gefahr
Sie als Gastgeber einer Ferienunterkunft sind dafür verantwortlich, dass Ihre Gäste Ihre Unterkunft gefahrlos nutzen können. Sie sind als Vermieter für Ihre Unterkunft verkehrssicherungspflichtig.
Überprüfen Sie deshalb in regelmäßigen Abständen den baulichen Zustand. So sollten z.B. keine Stolperfallen vorhanden sein oder lose Stromkabel aus den Wänden hängen.
Kann man Ihnen als Vermieter ein Verschulden nachweisen, sind Sie in vollem Umfang schadensersatzpflichtig.